AGB's
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltung
a. Die WebDesign Agentur WEB 'n ROLL – im Folgenden als Agentur bezeichnet
– erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
b. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt
auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
c. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie
von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
d. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen
und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten
kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
a. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur
bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung
festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
b. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen
Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B.
durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei
zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie
den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
des Kunden
a. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag
des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche
Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
b. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen,
Reinzeichnungen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben.
Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
c. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen
versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird
sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages
von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung
des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht,
dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich
geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert
werden.
d. Der Kunde ist verpflichtet die für die Durchführung des Auftrages zur
Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte, etc.) auf eventuell
bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen.
Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird
die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so
hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile
zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
a. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst
auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen
Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
b. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen
oder im Namen des Kunden, in
jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
c. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten,
dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5. Termine
a. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung
der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung
der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene,
mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt
mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
b. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs
besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
c. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen
bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur von der Einhaltung
des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen
zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. die Bereitstellung
von Unterlagen oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der
vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
a. die Ausführung der Leistung aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat
unmöglich ist, oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird.
b. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und
dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung
der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
7. Honorar
a. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der
Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur
ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
b. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte
Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden
Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
c. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn
abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich
veranschlagten übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren
Kosten hinweisen.
8. Zahlung
a. Die Rechnungen der Agentur werden netto, ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum
fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen
ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen
in der Höhe von 5% über dem Basissatz der Deutschen Bundesbank als vereinbart.
Gelieferte Waren (materieller oder virtueller Art) bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der Agentur.
b. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen
Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine
zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.
c. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche im
Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen
und Teilleistungen sofort fällig stellen.
d. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen
der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur
schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht
des Kunden wird ausgeschlossen.
9. Gewährleistung und Schadenersatz
a. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb
von 14 Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen
und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht
dem Kunden das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Leistung durch
die Agentur zu.
b. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist
behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung
erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
c. Die Beweislastumkehr zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen
des Mangels im übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
d. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit
der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss,
mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen
unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
e. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis
des Schadens geltend gemacht werden.
f. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive
Steuern begrenzt.
10. Haftung
a. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung
der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig
auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für
Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens)
gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn
die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die
Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten
von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen
oder ähnliche Ansprüche Dritter.
b. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich
für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden
kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen
von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen
anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
b. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und
dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich
und sachlich zuständige Gericht vereinbart.